Das Batteriegesetz (BattG) gilt seit 01.12.2009 und hat die bis dahin geltende Batterieverordnung (BattV) abgelöst. Gem. § 9 Abs.1 Batteriegesetz ist jeder Vertreiber von Batterien verpflichtet, vom Endnutzer Altbatterien an oder in unmittelbarer Nähe der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückzunehmen. Jeder Vertreiber, der gewerblich Batterien an Endnutzer abgibt, hat zudem den Kunden gem. § 18 Abs.1 Batteriegesetz durch gut sicht- und lesbare, im unmittelbaren Sichtbereich des Hauptkundenstroms platzierte Schrift- oder Bildtafeln darauf hinzuweisen, dass Batterien nach Gebrauch an der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgegeben werden können und dass der Endnutzer zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet ist. Zudem muss der Händler darauf hinweisen, welche Bedeutung das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gem. § 17 Abs.1 BattG hat und welche Bedeutung die nachfolgenden chemischen Zeichen „Hg, Cd, Pb“ nach § 17 Abs.3 BattG haben.

Batterie & Altgereatehinweis:

Batterien bitte nicht in den Hausmüll. Jeder Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, Batterien bei einer Sammelstelle seiner Gemeinde/ seines Stadtteils oder im Handel abzugeben.
Dadurch können sie einer umweltschonenden Entsorgung zugeführt werden. Haushaltsbatterien werden auch von jedem Hermes Fahrer kostenlos mitgenommen. Auf schadstoffhaltigen Batterien finden Sie die chemischen Symbole Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber und Pb für Blei.

Altgeräte dürfen nicht in den Hausmüll!
Jeder Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, Altgeräte getrennt vom Hausmüll zu entsorgen und z.B. bei einer Sammelstelle seiner Gemeinde oder seines Stadtteils abzugeben. Elektroaltgeräte werden dort kostenlos angenommen. Damit wird gewährleistet, dass die Altgeräte fachgerecht verwertet und negative Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden.