I. Allgemeines Verhalten in unseren Geschäftsräumen

Um Ihnen und allen anderen Kunden bei uns eine angenehme Atmosphäre beim Einkauf garantieren zu können, bitten wir Sie, folgendes zu beachten:

(1) Unser Fachpersonal berät Sie sehr gern. Bei Fragen zu Artikeln hilft es Ihnen gern weiter und zeigt Ihnen die Produkte. Bitte öffnen Sie darüber hinaus keine der Verkaufsverpackungen selbstständig. Sollten die Verpackungen durch Sie beschädigt werden, müssen Sie für die dadurch entstandenen Kosten aufkommen.

(2) Zur Sicherheit von Ihnen und allen anderen Kunden müssen wir Sie bitten, die Verkaufsräume nicht mit Rollschuhen, Inlineskates, Rollern, Fahrrädern, Skateboards oder ähnlichem zu betreten. Bitte ziehen Sie diese vorher aus. Für die Zeit Ihres Besuches können die Sportgeräte an unserer Kasse verwahrt werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an unser Kassenpersonal.

(3) Von Außerhalb mitgebrachte Ware ist immer an der Kasse anzumelden. Mitgebrachte Ware, die nicht bei Betritt unseres Geschäftes angemeldet wurde wird von uns grundsätzlich wie Neuware behandelt, siehe II.

(4) In unserem Geschäft bitten wir Eltern auf Ihre Kinder aufzupassen. Herumtoben, auf Regale zu klettern oder ähnliches Verhalten kann zu schwerwiegenden Verletzungen führen, für die wir in Fällen der unterlassenen Aufsichtspflicht keine Haftung übernehmen.

(5) Unser Geschäft ist eine rauchfreie Zone. Daher ist das Rauchen hier untersagt.

(6) Spielwaren Sulzer bewahrt sich und seinen Mitarbeitern jederzeit das Recht vor, Einzelpersonen, die diese AGB und alle weiteren Regeln des zivilgesellschaftlichen Zusammenlebens nachhaltig missachten, des Ladengeschäftes zu verweisen. In Wiederholungsfällen kann auch ein unbefristetes Hausverbot ausgesprochen werden

II. Diebstahl lohnt sich nicht!

(1) Sollte sich jemand dennoch dazu entscheiden, Ware aus unserem Geschäft zu entfernen, ohne diese zu bezahlen, werden wir dieses unnachgiebig ahnden. Neben der Peinlichkeit, als Dieb erwischt zu werden, bringen wir dieses Fehlverhalten in jedem Fall zur Anzeige. Darüber hinaus erheben wir bei jedem nachgewiesenen Diebstahl eine Bearbeitungsgebühr von 75,00 Euro und erteilen Hausverbot!
III. Serviceleistungen

(1) Die Geburtstagskiste wird sehr gern genutzt. Da unsere Kapazitäten begrenzt sind, bitten wir Sie um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen die Geburtstagskiste maximal 3 Wochen zur Verfügung stellen können.

(2) Sie können bei uns bar, mit EC-Karte, mit VISA oder Mastercard bezahlen.

(3) Geschenkgutscheine können Sie ab einem Betrag von 5,00 Euro in jeder Höhe erwerben.

(4) Sollten Sie gekaufte Geschenke direkt in Geschenkpapier verpacken wollen, so können Sie hierfür unsere kostenfreie Servicestation nutzen. Weiteres Geschenkpapier zum späteren Verpacken können Sie in ganzen Rollen an unserer Kasse erwerben.
IV. Umtausch, Reklamationen und Garantie
(1) Kauf

a. Unter einem Kauf versteht man den Austausch von Waren gegen Geld: Spielwaren Sulzer (Verkäufer) ist zur Übergabe der Ware und zur Übertragung des Eigentums an ihr verpflichtet. Der Kunde (Käufer) ist zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme der gekauften Ware verpflichtet. Die Geschäfte, die Spielwaren Sulzer mit seinen Kunden tätigt, sind Kaufverträge im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§433 ff. BGB).

(2) Umtausch

a. Da geschlossene Verträge erfüllt werden müssen, besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Rücktritt vom Vertrag.

b. Spielwaren Sulzer gewährt dem Kunden ein Umtauschrecht innerhalb von vierzehn Kalendertagen unter folgenden Vorraussetzungen ein:

i. Der Originale Kassenbon wird mit der gekauften Ware vorgelegt.

ii. Die Ware ist original verpackt, ungeöffnet und nicht benutzt.

iii. Das Kaufdatum auf dem Kassenbon ist nicht älter als vierzehn Kalendertage.

iv. Ausgenommen von diesem Umtauschrecht sind folgende Waren:

1. Eintrittskarten zu Veranstaltungen,

2. Bücher,

3. Ton- und Bildträger,

4. Software,

5. Hygieneartikel,

6. Stofftiere,

7. Blasinstrumente,

8. Saisonwaren (z.B. Ostern, Halloween, Weihnachten)

9. gebrauchte und zum reduzierten Preis erworbene Artikel.

(3) Reklamation,Gewährleistung

a. Dem Käufer (Kunden) stehen Gewährleistungsrechte zu, wenn der Mangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Dies ist in der Regel der Zeitpunkt, an dem der Verkäufer (Spielwaren Sulzer) dem Käufer die Ware übergibt. Es reicht aus, wenn der Mangel bei Gefahrübergang bereits vorliegt, aber erst später erkennbar wird. Der Verkäufer haftet nur für die Mangelfreiheit zum Zeitpunkt des Kaufes; nicht für die unbegrenzte Haltbarkeit der Sache, Verschleiß oder Probleme durch unsachgemäßen Gebrauch.

b. Tritt der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe auf, wird gesetzlich vermutet, dass er bereits bei Gefahrübergang vorlag. Der Verkäufer kann diese Vermutung widerlegen.

c. Der Kunde (Käufer) hat bei Lieferung einer mangelhaften Ware zunächst einen Anspruch auf Nacherfüllung. Sollte die Nacherfüllung scheitern, weil sie unmöglich bzw. unverhältnismäßig ist oder eine verhältnismäßige Frist, die durch den Kunden gesetzt wurde, erfolglos abläuft, kommen Ansprüche auf Rücktritt (früher Wandlung), Minderung und Schadenersatz in Betracht.

d. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde den Fehler bei Abschluss des Vertrages kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.

(4) Verjährung

a. Die regelmäßige Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Dies bedeutet nicht, dass die Sache über den Zeitraum eine entsprechende Haltbarkeit aufweisen muss. Spielwaren Sulzer hat nur für Fehler einzustehen, die bereits bei der Ablieferung vorlagen. Entsprechende Mängel kann der Kunde (Käufer) innerhalb von zwei Jahren geltend machen.
(5) Garantie

a. Die Garantie ist eine durch den Verkäufer oder Hersteller freiwillig eingeräumte Einstandspflicht dafür, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraumes kein Mangel an einer Sache auftritt. Die Übernahme einer Garantie durch den Händler bzw. Hersteller stellt eine in der Regel für den Kunden günstigere Regelung als die gesetzliche Gewährleistung dar, da sie auch Mängel erfasst, die erst nach der Übergabe entstehen und sie oft länger als die gesetzliche Gewährleistung gewährt wird. Diese Garantierechte stellen eine freiwillige Leistung des Herstellers dar, die er deshalb auch nach seinen eigenen Vorstellungen inhaltlich ausgestalten und ggf. auch beschränken kann, z.B. keine Übernahme von Versand- oder Arbeitskosten. Die Garantieerklärung muss ausdrücklich erfolgen, nach ihr richten sich die Voraussetzungen und Rechtsfolgen für die Garantieleistungen. Das gesetzliche Gewährleistungsrecht bleibt neben einer Garantie bestehen, so dass der Kunde während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist wählen kann, ob er Garantie (meist gegen den Hersteller) oder Gewährleistung (gegen den Verkäufer) in Anspruch nimmt.

Stand 01.05.2017