
Kurze Info zur aktuellen Störungswelle bei Kartenzahlungs-Terminals:
Bei uns könnt Ihr weiterhin mit Karte bezahlen!
Wir sind von der aktuellen Störungswelle nicht betroffen!
Obwohl Marburg jetzt auch als Hotspot eingestuft wurde ist der Einzelhandel Dank durchdachter Sicherheitskonzepte weiterhin ein sicherer Ort!
Für Einkaufsbesuche in unserem Spielwaren-Paradies bleibt somit alles wie gehabt:
– Erwachsene können einen aktuell gültigen Impf- / Genesungs-Nachweis oder eine ärztliche Ausnahmebescheinigung vorlegen.
– SchülerInnen können ihr aktuell geführtes Testheft, aktuell gültigen Genesungs-Nachweis oder einen aktuell gültigen Bürgertest-Nachweis vorlegen.
– Kinder, die noch nicht eingeschult sind, brauchen keinerlei Nachweise!
Auchunsere Abhol-Station am Eingang des Geschäfts steht weiterhin für Alle zur Verfügung!
Alle weiteren Corona-Regelungen: https://www.sulzer-spielwaren.de/corona/
Ab sofort gibt es von der Stadt Marburg sogenannte 2G-Bändchen, mit denen man keine weiteren Nachweise mehr an 2G-Kontrollstellen vorzeigen muss.
Alle Infos zu den Bändchen findet Ihr im folgenden Beitrag des Stadtmarketing:
https://www.marburg-liebe.de/blog/2021/12/14/marburg-2g-einlassbaendchen-fuer-den-einzelhandel.html
Die Bändchen sind an unserem 2G-Check am Eingang erhältlich und können dort auch im Vorbeigehen vorgezeigt werden!
Da Kinder erst seit kurzer Zeit & erst ab bestimmen Altersstufen die Möglichkeit zur COVID-Impfung haben gibt es für sie die folgenden Ausnahmeregelungen von 2G:
1. Kinder unter 6 Jahren & Vorschulkinder brauchen keinerlei Nachweis
2. Schulkinder brauchen einen 3G-Nachweis (z.B. aktuelles Schulisches Testheft oder aktuellen Testnachweis an offizieller Teststation)
Wir danken Euch vielmals für eure Nachsicht mit Blick auf die Umsetzung dieser Vorgaben & die damit auch für Euch entstehenden Unannehmlichkeiten!🧡
Euer Spielwaren Sulzer Team
Wichtiger Hinweis an alle, die bislang weder geimpft noch genesen sind:
Ab nächsten Montag, 06.12.21, braucht man auch bei uns zum shoppen einen 2G-Nachweis!
Kinder bis 6 Jahre sind von dieser Regelung nicht betroffen!
Alle Richtlinien & Informationen haben wir hier zusammengestellt:
Nach einer aktuellen Veröffentlichung der Stiftung Warentest kann es in vereinzelten Bauteilen diverser Laufräder zur Überschreitung des Grenzwertes für Spielzeuge unter 3 Jahren bei einem Flammschutzmittel kommen.
Die Sicherheit der Kinder ist uns das höchste Anliegen! Daher vertrauen wir schon seit vielen Jahrzehnten auf die Kinderfahrzeuge des Markenherstellers Puky.
Obwohl die Fahrzeuge von Puky im aktuellen Test wieder überdurchschnittlich gut abgeschnitten haben wurde auch hier in Einzelfällen der Grenzwert eines Flammschutzmittels überschritten. Ein toxikologisches Gutachten bestätigte, dass kein Gesundheitsrisiko für Kinder bestehe findet ein freiwilliger kostenloser Austausch durch Puky statt!
So ist bei uns seit Anfang November jedes gekaufte Puky Laufrad aus der betroffenen Charge bereits mit einem getauschtem Sattel ausgestattet und somit garantiert frei von bedenklichen Mengen anFlammschutzmitteln !
Wenn ihr dieses Jahr vor November ein Puky Laufrad bei uns gekauft habt und nun prüfen wollt, ob euer Laufrad eventuell auch betroffen sein könnte, dann könnt Ihr es anhand des Typenschilds, das auf der Unterseite eures Rads angebracht ist, über den folgenden Link prüfen: https://www.puky.de/satteltausch
Sollte euer Laufrad aus der problematischen Charge kommen, könnt ihr auf dieser Seite auch direkt einen gratis Austausch für euren Sattel veranlassen!
Bei Unklarheiten könnt Ihr gerne auch unser Fachpersonal vor Ort ansprechen!